Teilnahme an medizinischen Studien

Die Behand­lungs­er­geb­nis­se bei bös­ar­ti­gen Tumo­ren konn­ten in den letz­ten Jah­ren erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Vor­aus­set­zung für die Neu­zu­las­sung von Medi­ka­men­ten sind kli­ni­sche Studien.

Neben den gän­gi­gen Behand­lungs­me­tho­den mit zuge­las­se­nen Arz­nei­mit­teln und leit­li­ni­en­ba­sier­ten The­ra­pie­kon­zep­ten haben Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen die Mög­lich­keit, an kli­ni­schen Stu­di­en teil­zu­neh­men. Kli­ni­sche Stu­di­en sind zwin­gend not­wen­dig, um Fort­schrit­te in der Krebs­be­hand­lung zu errei­chen. Zudem sind sie essen­zi­ell, um für Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen die bes­ten und effek­tivs­ten The­ra­pie­stra­te­gien ent­wi­ckeln zu kön­nen. Eine Teil­nah­me an kli­ni­schen Stu­di­en kann von Vor­teil sein (Qua­li­täts­merk­mal & Pro­gno­se­fak­tor). Spre­chen Sie in Ihrem indi­vi­du­el­len Fall mit Ihrem behan­deln­den Arzt/ Ihrer behan­deln­den Ärz­tin über aktu­el­le Studien!

Vorteile einer Studienteilnahme

  • noch inten­si­ve­re Betreu­ung und Überwachung
  • d. R. Behand­lung nach neu­es­ten Therapiekonzepten
  • wich­ti­ger Bei­trag für ande­re Frau­en und die Wis­sen­schaft. Denn je umfang­rei­cher die Daten­la­ge, des­to höher der Aus­sa­ge­ge­halt und Erkennt­nis­ge­winn der Stu­die und die sich anschlie­ßen­den Opti­mie­run­gen der Therapie.

Gründe gegen eine Studienteilnahme

Grün­de gegen eine Stu­di­en­teil­nah­me kön­nen im Stu­di­en­pro­to­koll fest­ge­leg­te Ein- und Aus­schluss­kri­te­ri­en dar­stel­len. Die­se die­nen der genau­en Ein­gren­zung der betei­lig­ten Pati­en­ten­grup­pe und auch als Sicher­heits­maß­nah­me für die Pati­en­tin. Lie­gen bestimm­te Beglei­ter­kran­kun­gen vor, kann eine Stu­di­en­teil­nah­me aus­ge­schlos­sen werden.

Rechte und Pflichten, die Sie bei einer Studienteilnahme beachten sollten

Rech­te

Ent­spre­chend den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sind Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wäh­rend der kli­ni­schen Prü­fung gegen mög­li­che Gesund­heits­stö­run­gen, die die The­ra­pie her­vor­ruft, ver­si­chert. Dies schließt eine adäqua­te Behand­lung der Gesund­heits­stö­run­gen mit ein.

Pflich­ten (um Ver­si­che­rungs­schutz zu erhalten)

Ande­re medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen dür­fen nur nach Zustim­mung des Prüf­arz­tes erfol­gen (außer in Not­fal­len). Im Fal­le von Gesund­heits­schä­den müs­sen alle zweck­mä­ßi­gen Maß­nah­men zur Auf­klä­rung der Ursa­che und des Umfangs sowie zur Min­de­rung des Scha­dens getrof­fen wer­den. Die behan­deln­den Ärz­te, Kran­ken- oder Sozi­al­ver­si­che­rer kön­nen auf Ver­lan­gen des Pati­en­ten­ver­si­che­rers beauf­tragt wer­den, Berich­te über den Gesund­heits­scha­den zu erstel­len und die­se auch zur Aus­kunfts­er­tei­lung zu ermächtigen.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Per­sön­li­che Daten und Infor­ma­tio­nen aus Ihren Kran­ken­un­ter­la­gen geben Aus­kunft über den Ver­lauf der Erkran­kung und über bestimm­te Unter­su­chungs­er­geb­nis­se. Die­se wer­den im Rah­men der wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chung in pseud­ony­mi­sier­ter Form auf­ge­zeich­net und unter Ein­hal­tung der stren­gen Daten­schutz­ge­set­ze ausgewertet.

Kann ich meine Studienteilnahme widerrufen?

Einen Wider­ruf der Stu­di­en­teil­nah­me kön­nen Sie jeder­zeit vor­neh­men, da eine Stu­di­en­teil­nah­me eine frei­wil­li­ge und indi­vi­du­el­le Ent­schei­dung ist und dies auch nach gege­be­ner Zustim­mung bleibt. Sie müs­sen bei einem Stu­di­en­ab­bruch kei­ner­lei Behand­lungs­nach­tei­le fürchten.

Quelle:

https://studienportal-eierstockkrebs.de/vorteile-einer-studienteilnahme/

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